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Von GACP zu GMP: Die Swissmedic-Bewilligung fĂ¼r Medizinalcannabis in 5 Schritten
Wir begleiten Cannabisunternehmen von der GACP-/GMP-Studie bis zur Swissmedic-Bewilligung — mit einem QM-System, das im Alltag trägt statt nur im Ordner zu stehen.
Wolfgang Hähnel
GMP- & GDP-Compliance Consultant und FvP, MeSoTeQ Consulting AG
FĂ¼nf Schritte, ein Ziel: die Swissmedic-Bewilligung
Der Weg von GACP zu GMP fĂ¼hrt in fĂ¼nf Schritten von der Scope-Analyse Ă¼ber das QM- und SOP-Konzept, die Ă¼bergeordneten Dokumente und die Qualifizierung und Validierung bis zum laufenden QM-Betrieb. Am Ende steht die Inspektion, auf deren Basis Swissmedic die Betriebsbewilligung nach Heilmittelgesetz und dem PIC/S-GMP-Leitfaden erteilt. GACP gilt als Grundlage fĂ¼r pflanzliche Arzneimittel und Ă¼ber Annex 7 des GMP-Leitfadens fĂ¼r den Cannabisanbau: fĂ¼r Anbau, Ernte, Vortrocknung und einfache Nachernteschritte der BlĂ¼ten. Sobald die Verarbeitung die Qualität des Pflanzenmaterials beeinflusst, auch schon bei der weiteren Trocknung, gilt GMP.
Seit dem 1. August 2022 braucht Cannabis fĂ¼r medizinische Zwecke mit einem THC-Gehalt ab 1,0 % in der Schweiz keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr. Stattdessen gelten Betriebsbewilligungen: fĂ¼r Arzneimittel nach Heilmittelgesetz und fĂ¼r den Umgang mit kontrollierten Substanzen. Wer Cannabis in pharmazeutischer Qualität herstellen will, braucht dafĂ¼r ein GMP-konformes Qualitätsmanagementsystem.
GACP oder GMP: Was unterscheidet die Anforderungen?
GACP (Good Agricultural and Collection Practice) regelt Kultivierung, Ernte, Vortrocknung und die einfachen Nachernte-Bearbeitungsschritte. Swissmedic prĂ¼ft die Umsetzung der GACP nicht und stellt dafĂ¼r weder Bewilligung noch Zertifikat aus, obwohl in der Praxis häufig ein GACP-Zertifikat nachgefragt wird.
DafĂ¼r gibt es keinen normativen Hintergrund: Ein GACP-Zertifikat ist ein nicht regulierter Bereich, das Unternehmen oder Dienstleister mehr oder weniger ohne Qualifikation ausstellen können.
Es gibt derzeit keine Grundlage oder Akkreditierungsinstitution, die einen Zertifizierer dafĂ¼r qualifiziert. Solche Zertifikate sind deshalb mit Vorsicht zu betrachten, und die Umsetzung der GACP-Anforderungen lohnt eine eigene ĂœberprĂ¼fung.
Welche GACP-Anforderungen im Einzelnen gelten, legt der abnehmende Betrieb in Kombination mit dem EU-GACP-Leitfaden fest, der im Juli 2025 revidiert wurde. GMP greift, sobald Schritte wie Trocknung, Trimmen, Sortieren und Verpacken der BlĂ¼ten, oder bei der Weiterverarbeitung in eine andere Formulierung eine Decarboxylierung, Extraktion oder Aufreinigung die Qualität des Pflanzenmaterials beeinflussen. FĂ¼r pflanzliche Arzneimittel gelten der GMP-Leitfaden Teil I (verwendungsfertige Arzneimittel) bzw. Teil II (Wirkstoffe) sowie unter anderem Annex 7 fĂ¼r die Gewinnung des Rohstoffs zu pflanzlichen Arzneimitteln. Ob das Material als Wirkstoff, Zwischenprodukt oder Fertigprodukt gilt, hängt von Verwendung und Weiterverarbeitung ab und liegt in der Verantwortung des Herstellers. Der Ăœbergang von GACP zu GMP ist in der Praxis nicht immer eindeutig geregelt, auch wenn Behörden und Regularien ihn tendenziell ab der Trocknung ansetzen. Frisch geerntete, «nasse» Pflanzen lassen sich nicht ein oder zwei Tage lagern, bis eine GMP-Abholung organisiert ist, ohne dass Qualität und Brauchbarkeit der BlĂ¼ten leiden. Deshalb wird beim GACP-Anbauer meist vorgetrocknet und erst danach unter GMP nachgetrocknet beziehungsweise homogenisiert. Die genaue Grenze bleibt Gegenstand vieler Diskussionen und wird von Behörde zu Behörde teilweise unterschiedlich interpretiert.
Schritt 1: GACP-/GMP-Studie – welchen Umfang braucht Ihr Betrieb wirklich?
Am Anfang steht eine Gap-Analyse. Sie klärt, welche Tätigkeiten der Betrieb ausĂ¼bt (Anbau, Trocknung, Extraktion, Verpackung, Freigabe, Lagerung, Vertrieb), welche Bewilligung daraus folgt und welche Prozesse aufgebaut werden mĂ¼ssen. Das Ergebnis bestimmt den GMP-Umfang und damit Aufwand, Zeitplan und Budget. Entscheidend ist dabei, welche Produkte mit welchen Verfahren hergestellt werden sollen, ob Wirkstoffe oder Arzneimittel, und in welcher Form, etwa reine BlĂ¼ten oder daraus weiterverarbeitete Extrakte. Davon hängen die Rahmenbedingungen fĂ¼r Hygiene- und QM-Konzept und der daraus resultierende Aufwand ab.
Schritt 2: Wie sieht ein GMP-konformes QM- und SOP-Konzept aus?
Ein umfangreiches GMP- und GDP-QM-System bildet das RĂ¼ckgrat fĂ¼r Herstellung und Vertrieb von GMP-Produkten: Dokumentenlenkung, SOPs, Schulungen, Lieferantenmanagement, Abweichungen, Ă„nderungen, Selbstinspektionen und weitere Aktivitäten. Beim Lieferantenmanagement verlangt Swissmedic unter anderem Unterlagen zur RĂ¼ckverfolgbarkeit, eine bestätigte Lieferantenqualifizierung nach den eigenen QS-Vorgaben des Abnehmers sowie die Auditierung kritischer Lieferanten. Ein gutes System deckt alle GACP- und GMP/GDP-Anforderungen mit einem sinnvollen Mindestmass ab und passt zu Grösse und Tätigkeiten des Betriebs. Ein schlankes System, das im Alltag gelebt wird, trägt weiter als ein umfangreiches, das niemand korrekt anwendet. Es gibt dafĂ¼r kein Patentrezept mit einer festen Anzahl von Vorgabe- und Nachweisdokumenten: Was gebraucht wird, hängt vom Umfang der Herstell- und Vertriebstätigkeit und von der internen Organisation ab und gehört deshalb in die Gap-Analyse.
Schritt 3: Risikoanalysen, SMF, VMP, HMP – welche Ă¼bergeordneten Dokumente braucht es?
Innerhalb des QM-Systems braucht es weitere Ă¼bergeordnete Dokumente: den Site Master File (SMF), den Validierungsmasterplan (VMP) und den Hygiene-Master-Plan (HMP). Der SMF beschreibt Standort und Tätigkeiten, der VMP die Validierungsstrategie, der Hygienemasterplan das Hygiene- und gegebenenfalls Reinraumkonzept zum Schutz des Arzneimittels. Die dazu nötigen Risikobetrachtungen und Analysen begrĂ¼nden die einzelnen Massnahmen.
Schritt 4: Qualifizierung und Validierung von Anlagen, Räumen und Prozessen
Technische AusrĂ¼stungen wie Anlagen, Geräte oder Mediensysteme sowie qualitätsrelevante Räumlichkeiten werden fĂ¼r ihren Zweck qualifiziert (DQ, IQ, OQ, PQ), die darin durchgefĂ¼hrten Prozesse validiert, etwa Herstellung, Reinigung oder PrĂ¼fmethoden. Wie dieser Ablauf im Detail aussieht, erklären wir in unserem Beitrag zu Qualifizierung und Validierung in der Pharmaherstellung [Link zum Artikel]. Die Prozesse im Cannabisanbau sind meist vergleichsweise einfach, mit Ă¼berschaubaren Anforderungen an Automation und Hygienebereiche. Dadurch lassen sich Qualifizierung und Validierung mit Ă¼berschaubarem Aufwand umsetzen und dennoch behördengerecht aufbauen.
Schritt 5: Das QM-Office im Alltag – Abweichungen, Änderungen, Chargendokumentation
Nach der EinfĂ¼hrung beginnt der Dauerbetrieb: Aufnahme von Abweichungen, Beantragung von Ă„nderungen, Erstellen und PrĂ¼fen von Chargendokumentation, Schulungen sowie interne und Lieferanten-Audits laufen regelmässig mit. Ein QM-Office koordiniert das, intern oder als externe UnterstĂ¼tzung.
Aus der Praxis: MeSoTeQ hat schon vielfach den Aufbau sowie das FĂ¼hren eines QM-, GACP- und GMP-Systems begleitet, von der Dokumentation Ă¼ber die Mitarbeiterschulung bis zur erfolgreichen Swissmedic-Inspektion, bei mehreren Betrieben in der Schweiz. Auch die laufende FĂ¼hrung des QM-Office als externe Qualitätsabteilung, bis hin zur Archivierung von Dokumenten, kann MeSoTeQ AG Ă¼bernehmen.
Ziel: Wie laufen Inspektion und Bewilligung ab?
Die Betriebsbewilligung erteilt Swissmedic nach Heilmittelgesetz und Arzneimittel-Bewilligungsverordnung. Der Betrieb muss eine fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) fĂ¼r die heilmitteltechnischen Aspekte benennen sowie eine verantwortliche Person BTM (vP BTM) fĂ¼r die betäubungsmittelrechtlichen Belange. Die Inspektion fĂ¼hrt in der Regel eines der regionalen Inspektorate durch, bei besonderem Umfang Swissmedic selbst, und prĂ¼ft dabei nicht nur das Qualitätsmanagement, sondern auch dessen Umsetzung sowie Struktur und Technik im Betrieb. Je nach Bericht bleiben nur wenige Wochen, um Mängel zu beheben, erst danach wird die Bewilligung erteilt oder erneuert. Swissmedic nennt fĂ¼r Betriebsbewilligungen Ă¼blicherweise eine Verfahrensdauer von sechs bis zwölf Monaten, abhängig vom Umfang der beantragten Bewilligungen und der internen Kompetenz. Danach wird der Betrieb je nach Tätigkeit alle zwei bis vier Jahre inspiziert. Eine Erstinspektion richtet sich nach dem beantragten Tätigkeitsumfang und hinterfragt alle Prozesse: von den allgemeinen QM-Prozessen Ă¼ber die Qualifikation des Personals und die Eignung der Technik, bei BTM-Belangen auch die Sicherheitstechnik, bis zu Qualifizierung, Validierung sowie Vertriebs- und Handelsprozessen. GeprĂ¼ft wird, ob dazu Vorgabedokumente (SOPs) vorliegen, ob sich diese in den Nachweisdokumenten wiederfinden, und ob beide gegenĂ¼ber den regulatorischen Vorgaben aus den GMP-/GDP-Guidelines und den technischen Interpretationen von Swissmedic bestehen. Eine Erstinspektion kann deshalb ein bis zwei Tage intensive Fragen und Antworten bedeuten.
Typische Stolpersteine auf dem Weg zur Swissmedic-Bewilligung
Zwei Punkte lassen sich aus dem Swissmedic-Merkblatt klar benennen. Erstens: Der direkte Erstabnehmer von Cannabis braucht eine GMP- und GDP-Bewilligung, zumindest zur Wirkstoff-Herstellung, damit die technische Freigabe erfolgen kann, unabhängig davon, ob der Anbauer in der Schweiz oder im Ausland sitzt. Zweitens: Eine Apotheke darf Cannabis nicht direkt vom Anbauer beziehen und daraus ein Fertigprodukt herstellen. Auch dĂ¼rfen GACP-Produkte nicht ohne Verarbeitung und Freigabe durch den Abnehmerbetrieb an weitere Betriebe abgegeben werden, selbst wenn diese eine GMP-Bewilligung haben: Gehandelt werden darf nur GMP-Ware, ob Bulk, Zwischenprodukt oder Fertigprodukt, und sie braucht bei jeder Weitergabe eine Freigabe. DarĂ¼ber hinaus gibt es viele weitere Stolpersteine auf dem Weg zur GMP- und GDP-Bewilligung: von der internen Kompetenz Ă¼ber den Aufbau des ganzheitlichen QM-Systems, papierbasiert oder elektronisch, bis zur Umsetzung der darin beschriebenen Vorgaben. Häufig unterschätzt wird der laufende Aufwand fĂ¼r das FĂ¼hren des Qualitätssicherungssystems: die Kalibrierung von Messeinrichtungen, Qualifizierung und Requalifizierung technischer AusrĂ¼stungen, das Aufnehmen und Bewerten von Abweichungen und CAPA-Massnahmen sowie das Beantragen und Genehmigen von Ă„nderungsanträgen. Das lässt sich auch als Chance verstehen: die Frage, wie sich das effizient und pragmatisch umsetzen lässt und dabei behördengerecht bleibt.
Häufige Fragen zu GACP und GMP bei Medizinalcannabis
PrĂ¼ft Swissmedic die GACP?
Nein. Swissmedic prĂ¼ft die Umsetzung der GACP nicht und bescheinigt sie weder mit einer Bewilligung noch mit einem Zertifikat.
Ab wann gilt GMP statt GACP?
Sobald ein Verarbeitungsschritt wie die Weiterverarbeitung beziehungsweise Trocknung der BlĂ¼ten erfolgt, oder eine Decarboxylierung, Extraktion oder Aufreinigung die Qualität des Pflanzenmaterials beeinflusst, ist eine Betriebsbewilligung nach Heilmittelgesetz erforderlich.
Wer braucht eine Bewilligung, wenn Cannabis vom Anbauer Ă¼bernommen wird?
Der direkte Erstabnehmer benötigt eine GMP-Herstellungsbewilligung und die Bewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen.
Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?
Swissmedic nennt fĂ¼r Betriebsbewilligungen Ă¼blicherweise sechs bis zwölf Monate, frĂ¼hestens zwei Monate. In der Praxis hängt die Dauer wesentlich von der internen GMP-/GDP-Kompetenz und deren Umsetzung sowie von der Komplexität der Prozesse und des QM-Systems ab.
Fazit: Vom GACP-Betrieb zum GMP-Hersteller
Der Ăœbergang von GACP zu GMP gelingt Schritt fĂ¼r Schritt, wenn Scope, QM-System, Dokumente, Qualifizierung und Alltagsbetrieb aufeinander aufbauen. MeSoTeQ begleitet Sie von der Gap-Analyse bis zur Inspektion, auf Wunsch mit der FvP-Funktion, und achtet darauf, dass Ihr Team das Know-how selbst aufbaut.
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