GACP (Good Agricultural and Collection Practice) regelt Kultivierung, Ernte, Vortrocknung und die einfachen Nachernte-Bearbeitungsschritte. Swissmedic prĂ¼ft die Umsetzung der GACP nicht und stellt dafĂ¼r weder Bewilligung noch Zertifikat aus, obwohl in der Praxis häufig ein GACP-Zertifikat nachgefragt wird.
DafĂ¼r gibt es keinen normativen Hintergrund: Ein GACP-Zertifikat ist ein nicht regulierter Bereich, das Unternehmen oder Dienstleister mehr oder weniger ohne Qualifikation ausstellen können.
Es gibt derzeit keine Grundlage oder Akkreditierungsinstitution, die einen Zertifizierer dafĂ¼r qualifiziert.
Solche Zertifikate sind deshalb mit Vorsicht zu betrachten, und die Umsetzung der GACP-Anforderungen lohnt eine eigene ĂœberprĂ¼fung.
Welche GACP-Anforderungen im Einzelnen gelten, legt der abnehmende Betrieb in Kombination mit dem EU-GACP-Leitfaden fest, der im Juli 2025 revidiert wurde.
GMP greift, sobald Schritte wie Trocknung, Trimmen, Sortieren und Verpacken der BlĂ¼ten, oder bei der Weiterverarbeitung in eine andere Formulierung eine Decarboxylierung, Extraktion oder Aufreinigung die Qualität des Pflanzenmaterials beeinflussen.
FĂ¼r pflanzliche Arzneimittel gelten der GMP-Leitfaden Teil I (verwendungsfertige Arzneimittel) bzw. Teil II (Wirkstoffe) sowie unter anderem Annex 7 fĂ¼r die Gewinnung des Rohstoffs zu pflanzlichen Arzneimitteln.
Ob das Material als Wirkstoff, Zwischenprodukt oder Fertigprodukt gilt, hängt von Verwendung und Weiterverarbeitung ab und liegt in der Verantwortung des Herstellers.
Der Ăœbergang von GACP zu GMP ist in der Praxis nicht immer eindeutig geregelt, auch wenn Behörden und Regularien ihn tendenziell ab der Trocknung ansetzen. Frisch geerntete, «nasse» Pflanzen lassen sich nicht ein oder zwei Tage lagern, bis eine GMP-Abholung organisiert ist, ohne dass Qualität und Brauchbarkeit der BlĂ¼ten leiden. Deshalb wird beim GACP-Anbauer meist vorgetrocknet und erst danach unter GMP nachgetrocknet beziehungsweise homogenisiert.
Die genaue Grenze bleibt Gegenstand vieler Diskussionen und wird von Behörde zu Behörde teilweise unterschiedlich interpretiert.